Energiekostenentlastung für Unternehmen (Strom und Gas): Vorgezogene Frist für die Verrechnung

Mit verschiedenen Rundschreiben haben wir Sie über die Bestimmungen zur Entlastung der Energiekosten für Unternehmen für das 1. und 2. Quartal 2023 informiert . Nach den bisherigen Bestimmungen hatte die Verrechnung spätestens bis 31. Dezember 2023 zu erfolgen. Nun wurde mit Notverordnung die Frist für die Verrechnung der Guthaben auf den 16. November 2023 verkürzt.

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