Energiekostenentlastung für Unternehmen (Strom und Gas):

Mit verschiedenen Rundschreiben haben wir Sie über die Bestimmungen zur Entlastung der Energiekosten für Unternehmen für das Jahr 2022 und das 1. Quartal 2023 informiert . Mit einer weiteren Notverordnung wurden die Zuschüsse auf das 2. Quartal 2023 verlängert. Mit Rundschreiben vom 2. August 2023 hat die Einnahmenagentur hierzu weitere Hinweise veröffentlicht.

Download Rundschreiben