Nachlass für Formfehler innerhalb 31. März 2023

Mit dem Haushaltsgesetz 2023 ist im Rahmen des sogenannten Steuerfriedens ein Nachlass für Formfehler vorgesehen worden . Dieser sieht die Zahlung eines geringen Betrages von 200 Euro je Jahr vor, mit welchem zahlreiche Formfehler saniert werden können. Mit einem Rundschreiben hat die Einnahmenagentur die nötigen Klarstellungen erteilt und mit einer eigenen Durchführungsbestimmung wurden unter anderem die sanierbaren Formfehler definiert. Der Nachlass ist grundsätzlich eine interessante und vorteilhafte Bestimmungen, deren Anwendung zu empfehlen ist.

 

Download Rundschreiben