Transparenzregister – Meldung wirtschaftlicher Eigentümer

Auf EU-Ebene ist mit Bezug auf die Geldwäschebestimmungen das Transparenzregister eingeführt worden. Es soll die Sorgfaltspflicht der Banken, Versicherungen, Notare und der anderen Freiberufler erleichtern, welche aufgrund der erwähnten Geldwäschebestimmungen zur Legitimitätsprüfung der Kunden und Mandanten verpflichtet sind. Mit Verordnung des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy ist nun auch in Italien die Funktionsfähigkeit des Registers erklärt worden. Die Kapitalgesellschaften und privaten Rechtspersönlichkeiten sind somit verpflichtet, innerhalb 11. Dezember 2023 ihren wirtschaftlichen Eigentümer zu melden.

 

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