MwSt-Jahreserklärung – MwSt-Quartalsmeldung viertes Quartal

MwSt-Jahreserklärung
Die MwSt-Jahreserklärung („Modello Iva 2024“) für das Jahr 2023 ist heuer bis spätestens 30. April 2024 in elektronischer Form zu versenden. Die Erklärung kann frühestens ab 1. Februar 2024 eingereicht werden, was für etwaige Verrechnungen und für Erstattungsanträge von mehr als 5.000 Euro von Bedeutung ist.
MwSt-Quartalsmeldung
Wir möchten Sie mit gegenständlichem Rundschreiben auch daran erinnern, dass die MwSt-Quartalsmeldung für das vierte Quartal 2023 innerhalb Ende Februar eingereicht werden muss.

Download Rundschreiben