Jahresgebühr für Vidimierungen für Kapitalgesellschaften (18.03.2024)

Wir erinnern daran, dass bis 18. März 2024 die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) die pauschale Jahresgebühr für die Vidimierung der Geschäftsbücher zu entrichten haben. Sie gilt als Pauschalgebühr für die Vidimierung oder Abstempelung der Gesellschaftsbücher (so z.B. Buch der Gesellschafter, der Hauptversammlungen, des Verwaltungsrates oder des Überwachungsrates ). Sie betrifft auch Gesellschaften, die sich in Liquidation oder in einem Insolvenzverfahren befinden.

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