Steuerguthaben Industrie 4.0: Sofortige Aussetzung für Verrechnungen und erweiterte Meldepflichten
Mit Notverordnung hat die Regierung unerwartet eine Voranmeldung für die Steuerguthaben auf Neuinvestitionen von Maschinen und Anlagen sowie für Forschung und Entwicklung laut Industrie 4.0 und eine nachträgliche Meldung nach Realisierung und Vernetzung derselben eingeführt. Dies betrifft auch die Verrechnung der Guthaben für die bereits 2023 realisierten Investitionen. Mit einem am letzten Freitag veröffentlichen Entscheid hat die Einnahmeagentur die Verrechnung der Steuerguthaben 4.0 für die Jahre 2023 und 2024 vorläufig ausgesetzt.