Energiekostenentlastung für Unternehmen (Strom und Gas) – Verlängerung

Mit unserem Rundschreiben vom 12. August 2022 haben wir Sie über die Bestimmungen zur Entlastung der Energiekosten für Unternehmen für die ersten drei Quartale des Jahres 2022 informiert. Mit ver-schiedenen Bestimmungen sind die Zuschüsse nun auf das 4. Quartal 2022 und auch auf das 1. Quar-tal 2023 verlängert worden. Zudem wurde eine Meldepflicht für nicht verrechnete Guthaben des Jah-res 2022 eingeführt, welche bis 16. März 2023 bei sonstigem Verfall einzureichen ist. Die Beihilfen sind durchwegs auch für Klein- und Mittelunternehmen mit gestiegenen Energiekosten anwendbar und von Interesse.
Nachstehend informieren wir Sie über die für das 3. und 4. Quartal 2022 sowie für das 1. Quartal 2023 anwendbaren Begünstigungen; jene für das 1. und 2. Quartal 2022 sind bereits abgelaufen.

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