Energiekostenentlastung für Unternehmen (Strom und Gas):

Mit dieser Kurzmitteilung möchten wir Sie an die Meldepflicht für die nicht bis zum 16. März 2023 verrechneten Steuerguthaben auf Energiekosten des 3. und 4. Quartals 2022 erinnern. Die Einnahmenagentur hat vor kurzem den diesbezüglichen Meldevordruck veröffentlicht. Ebenso hat die Einnahmenagentur die Steuercodes für 2023 genehmigt.

 

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