Termin für Gesuche Werbebonus und Bonus Desinfizierung

In unserem Rundschreiben vom 21. August zur neuen Unterstützungsverordnung haben wir Sie über den ausgeweiteten Werbebonus und den Steuerbonus für Desinfizierung informiert.
Mit dieser Kurzmitteilung möchten wir auf die anstehenden Fälligkeiten für die Vormerkung beider Unterstützungsmaßnahmen hinweisen: 31. Oktober für den Werbebonus und 4. November für den Bonus für Desinfizierung.
In Anbetracht der für die Abwicklung notwendigen Meldungen und Formalitäten sowie der zu erwartenden geringen Beitragssätze und der in Folge damit verbundenen Kosten empfehlen wir, nur bei höheren Beträgen die Gesuche einzureichen.

Download Rundschreiben