Steuerbonus für Werbung – Einreichung innerhalb 22. Oktober 2018

Zur Förderung des Verlags- und Medienwesen hat der italienische Staat einen Steuerbonus für Unternehmen und Freiberufler eingeführt, die in Zeitungen und Zeitschriften (einschließlich Onlinezeitschriften) sowie in lokalen Radio- und TV-Sendern vermehrt werben . Die Förderung gilt für Printmedien bereits für Kosten des Jahres 2017. Ende Juli d.J. sind die entsprechenden Durchführungsbestimmungen veröffentlicht worden . Vom 22. September bis 22. Oktober sind nun die entsprechenden Anträge für das Jahr 2017 und 2018 einzureichen.

Nachstehend möchten wir Ihnen die wesentlichen Punkte der Förderung erläutern, die für Betriebe mit erhöhten Werbekosten durchaus interessant sein kann.

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