Steuerbonus für Werbemaßnahmen 2021 – Steuerbonus für Sport-Sponsoringverträge 2020
Die seit dem Jahr 2017 vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen für Werbemaßnahmen sind mit dem Haushaltsgesetz 2021 auch für das Jahr 2021 und 2022 infolge der Corona-Pandemie ausgeweitet worden. Die entsprechende Vormerkung ist bis 31. März 2021 elektronisch an die Einnahmenagentur zu verschicken.
Darüber hinaus ist für bestimmte Sport-Sponsoringverträge des Jahres 2020 ein Steuerbonus von 50 % vorgesehen. Die entsprechende Mitteilung ist bis 1. April 2021 mittels E-Mail zu verschicken.