Steuerbonus für Werbemaßnahmen 2020 – Ausweitung Begünstigung
Die steuerlichen Begünstigungen für Werbemaßnahmen sind bekanntlich 2017 eingeführt worden und mit verschiedenen Bestimmungen in den letzten Jahren erweitert worden. Infolge der Corona-Pandemie sind beschränkt für 2020 zwei Änderungen vorgenommen worden, und zwar mit der Verordnung „Cura Italia“ und der sogenannten Neustart-Verordnung . Die Neuerungen sehen im Wesentlichen einen günstigeren Berechnungsmodus (ohne Vergleich zum Vorjahr) und eine Erhöhung des Bonus vor. Die Vormerkung für den Werbebonus 2020 hat innerhalb 30. September 2020 zu erfolgen.