Neuregelung innergemeinschaftlicher Versandhandel

Mit 1. Juli ist das sogenannte EU-Digitalpaket in Kraft getreten. Es beinhaltet eine Neuregelung für den Versandhandel zwischen Unternehmen und Privatkunden in anderen EU-Staaten (sog. „innergemeinschaftliche Versandhandel“) und auch andere Bereiche des Online-Handels. Die wesentliche Änderung betrifft die Vereinheitlichung der bestehenden individuellen Liefer- und Erwerbsschwellen (getrennt nach Staaten), welche einer EU-weiten einheitlichen Wesentlichkeitsschwelle von 10.000 Euro weichen. Wird die Schwelle überschritten, können diese Lieferungen zentral über das OSS-Verfahren in einem einzigen Mitgliedstaat an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Widrigenfalls besteht Registrierungspflicht in den einzelnen Bestimmungsländern.

 

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