MwSt-Vorauszahlung bis Mittwoch 27. Dezember 2017
Die übliche MwSt-Vorauszahlung für 2017 ist bis Mittwoch 27. Dezember 2017 zu entrichten. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt unverändert 88 Prozent. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie im Vorjahr, so auch für die elektronische Zahlung und die externe Verrechnung mit Guthaben aus anderen Steuern und Gebühren. Einige Besonderheiten ergeben sich aus dem sogenannten Split Payment, insbesondere für die öffentlichen Körperschaften und die entsprechenden Tochtergesellschaften.