MwSt-Vorauszahlung bis Freitag 27. Dezember 2019
Die übliche MwSt-Vorauszahlung für 2019 ist bis Freitag, 27. Dezember 2019, zu entrichten. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt unverändert 88 Prozent. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie im Vorjahr, so auch für die elektronische Zahlung und die externe Verrechnung mit Guthaben aus anderen Steuern und Gebühren.