MwSt-Vorauszahlung bis Donnerstag 27. Dezember 2018
Die übliche MwSt-Vorauszahlung für 2018 ist bis Donnerstag, 27. Dezember 2018 zu entrichten. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt unverändert 88 Prozent. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie im Vorjahr, so auch für die elektronische Zahlung und die externe Verrechnung mit Guthaben aus anderen Steuern und Gebühren. Einige Besonderheiten ergeben sich aus dem sogenannten Split Payment, insbesondere für die öffentlichen Körperschaften und die entsprechenden Tochtergesellschaften.