MwSt-Quartalsmeldung (Voranmeldung) – Übermittlung Unterlagen für das zweite Quartal innerhalb 31. Juli 2017
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom 2. Mai 2017 mitgeteilt, ist mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2017 eine neue MwSt-Quartalsmeldung eingeführt worden. Es sind darin die Eckdaten der monatlichen oder vierteljährlichen MwSt-Abrechnungen anzugeben.