MwSt-Quartalsmeldung (Voranmeldung) – Erinnerung für Meldung drittes Quartal innerhalb 30. November 2017

Wir möchten Sie mit gegenständlichem Schreiben daran erinnern, dass die MwSt-Quartalsmeldung für das dritte Quartal innerhalb 30. November eingereicht werden muss . Falls im Quartal keine aktiven Umsätze erzielt und auch keine Eingangsrechnungen verbucht wurden, braucht die Meldung nicht eingereicht werden.

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