MwSt-Meldungen zum 28. Februar 2019

1) Neue Meldung der Auslandsrechnungen („esterometro“)

2) Meldung der Ausgangs- und Eingangsrechnungen („spesometro“)

Wie bereits in unseren vorherigen Rundschreiben in Zusammenhang mit der E-Rechnung hingewiesen, ist für die Umsätze ab 2019 eine neue elektronische Meldung der Ein- und Ausgangsrechnungen für Lieferungen und Leistungen aus dem bzw. ins Ausland (umgangs-sprachlich auch „esterometro“) eingeführt worden.

Diese neue Meldung geht einher mit der Abschaffung der bisherigen Meldung der Ausgangs- und Eingangsrechnungen („spesometro“), welche nun für die Umsätze des zweiten Halbjahres 2018 das letzte Mal einzureichen ist. Die Einnahmenagentur ist durch die Einführung der E-Rechnung ab 1. Januar 2019 bereits im Besitz der Daten, weshalb die Meldung überflüssig geworden ist.

Nachstehend möchten wir Ihnen eine Übersicht über die neue Meldung der Auslandsrechnungen geben und operative Hinweise zur Abwicklung erteilen (Teil 1). Ebenso möchten wir Sie an die Meldung der Ausgangs- und Eingangsrechnungen (Teil 2) erinnern.

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