MwSt – Klarstellungen der Einnahmenagentur zum Vorsteuerabzug Eingangsrechnungen aus 2017
Mit unserem Rundschreiben vom 8. Jänner 2018 haben wir auf die drastische zeitliche Einschränkung beim Abzug der Vorsteuer auf die erhaltenen Rechnungen und auf die EU-Widrigkeit der Bestimmung hingewiesen. Die Einnahmenagentur hat nun kürzlich mit Rundschreiben (Nr. 1/E vom 17. Jänner 2018) eine unionskonforme Auslegung der im Mai des letzten Jahres eingeführten Neuerung vorgesehen.
Die befürchteten Probleme aus der Neuregelung sind vorerst gelöst. Trotzdem ergeben sich aus den Klarstellungen, die sich auf die Grundregeln der MwSt-System-Richtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stützen, einige Nachteile aus praktischer Sicht, die spätestens beim nächsten Jahresübergang 2018-2019 zu berücksichtigen sind.