MwSt-Jahreserklärung – MwSt-Quartalsmeldung viertes Quartal
MwSt-Jahreserklärung: Die MwSt-Jahreserklärung („Modello Iva 2025“) für das Jahr 2024 ist heuer bis spätestens 30. April 2025 in elektronischer Form zu versenden. Die Erklärung kann frühestens ab 1. Februar 2025 eingereicht werden, was für etwaige Verrechnungen und für Erstattungsanträge von mehr als 5.000 Euro von Bedeutung ist.
MwSt-Quartalsmeldung: Wir möchten Sie mit gegenständlichem Rundschreiben auch daran erinnern, dass die MwSt-Quartalsmeldung für das vierte Quartal 2024 innerhalb Ende Februar eingereicht werden muss.