MwSt-Jahreserklärung – MwSt-Quartalsmeldung viertes Quartal

Die MwSt-Jahreserklärung („Modello Iva 2023“) für das Jahr 2022 ist heuer bis spätestens 2. Mai 2023 in elektronischer Form zu versenden. Sie ist bekanntlich zwingend als eigenständige Erklärung abzugeben. Die Erklärung kann frühestens ab 1. Februar 2023 eingereicht werden, was für etwaige Verrechnungen und für Erstattungsanträge von mehr als 5.000 Euro von Bedeutung ist.

 

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