MwSt-Jahreserklärung – MwSt-Quartalsmeldung viertes Quartal
Die MwSt-Jahreserklärung („Modello Iva 2021“) für das Jahr 2020 ist auch heuer bis spätestens 30. April 2021 in elektronischer Form zu versenden. Sie ist bekanntlich zwingend als eigenständige Erklärung abzugeben. Die Erklärung kann frühestens ab 1. Februar 2021 eingereicht werden, was für etwaige Verrechnungen und für Erstattungsanträge von mehr als 5.000 Euro von Bedeutung ist.