MwSt-Jahreserklärung – fällig am 28. Februar 2017
Die MwSt-Jahreserklärung („dichiarazione annuale IVA“) für das Jahr 2016 ist heuer erstmals bereits bis Ende Februar 2017 in elektronischer Form zu versenden.. Die MwSt-Jahreserklärung ist nun zwingend als eigenständige Erklärung abzugeben und kann somit nicht mehr in die vereinheitlichte Steuererklärung (UNICO) übernommen werden. Die MwSt-Jahresmeldung („Comunicazione IVA“) ist hingegen abgeschafft worden.