MwSt: Absichtserklärung für Erwerbe unter Steueraussetzung – Neuer Vordruck ab 1. März 2017
Mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 2. Dezember 2016 ist ein neuer Vordruck für die sogenannte Absichtserklärung („dichiarazione d’intento“) erlassen worden. Der neue Vordruck ist für die Erwerbe unter Steueraussetzung zu verwenden, welche ab 1. März 2017 durchgeführt werden.
Die Einnahmenagentur hat dazu mit Erlass vom 22. Dezember 2016 die Übergangsbestimmungen geklärt, insbesondere für die Unternehmen, welche Ende 2016 – Anfang 2017 vorab die Absichtserklärungen für das kommende Jahr an ihre Lieferanten versenden.