MwSt – Absichtserklärung für Erwerbe unter Aussetzung der MwSt (Vorstufenbefreiung) – Änderungen und praktische Hinweise

Nachhaltige Exportkaufleute bzw. gewohnheitsmäßige Exporteure („esportatori abituali“) können bekanntlich unter bestimmten Voraussetzungen Lieferungen und Leistungen ohne MwSt erwerben (sogenannte Vorstufenbefreiung). Sie haben dazu für den jeweiligen Lieferanten eine Absichtserklärung („dichiarazione d’intento“) auszustellen.
Das Verfahren für die Verwendung der Absichtserklärungen wurde kürzlich abgeändert. Falls die neuen Formvorschriften nicht beachtet werden, fallen hohe Verwaltungsstrafen an.
Das Verfahren mit den Absichtserklärungen hätte vereinfacht werden sollen. Vereinfacht hat sich aber nur die Kontrollmöglichkeit durch die Einnahmenagentur. Bevor der Lieferant den steuerfreien Umsatz durchführt, hat er auf jeden Fall die Absichtserklärung des Kunden zu prüfen, die von der Einnahmenagentur in seinem Steuerpostfach abgelegt wurde. Für die Prüfung gültig ist nur diese hinterlegte Erklärung.

 

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