Jahresgebühr für Vidimierungen für Kapitalgesellschaften (16.03.2018)

Wir erinnern daran, dass bis 16. März 2018 die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) die pauschale Jahresgebühr für die Vidimierung der Geschäftsbücher zu entrichten haben. Sie gilt als Pauschalgebühr für die Vidimierung oder Abstempelung der Gesellschaftsbücher (so z.B. Buch der Gesellschafter, der Hauptversammlungen, des Verwaltungsrates oder des Überwachungsrates ). Sie betrifft auch Gesellschaften, die sich in Liquidation oder in einem Insolvenzverfahren befinden.

Von der Gebühr nicht betroffen sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, einfache Konsortien (nicht dagegen für die Konsortien mit der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft) und Kapitalgesellschaften im Konkurs. Nicht betroffen sein dürften weiters italienische Niederlassungen bzw. Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften.

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