GmbHs: Erweiterte Pflicht zum Abschlussprüfer bzw. Kontroll-organ
Im Zuge der Reform des Insolvenzrechtes ist die Pflicht zur Bestellung eines Kontrollorgans für GmbHs wesentlich ausgeweitet worden. Weiters wurden präventive Maßnahmen gesetzt (Indexes), um Unternehmenskrisen frühzeitig zu erkennen und um dagegenzuwirken. Bei Überschreiten der herabgesetzten Schwellen ist die Ernennung eines Kontrollorgans oder eines Abschlussprüfers bereits ab 16. Dezember 2019 Pflicht; ein erhoffter Aufschub ist nach derzeitigem Wissenstand nicht zu erwarten.