Elektronische Rechnung – Anwendung ab 1. Juli 2018 und erste Anleitungen

Wie bereits mit Rundschreiben vom 16. Januar 2018 mitgeteilt, wird mit 1. Januar 2019 die allgemeine Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen eingeführt. In bestimmten Bereichen (Benzin und Diesel für Kraftfahrzeuge und Umsätze von Subunternehmen im öffentlichen Bauwesen) ist die Pflicht auf 1. Juli 2018 vorgezogen worden. Kurz vor Inkrafttreten der Bestimmung hat es einen Aufschub für den Erwerb von Treibstoffen bei Tankstellen gegeben (siehe unsere Kurzmitteilung vom 28. Juni 2018).

Mit insgesamt vier Verordnungen wurden die Modalitäten für die technische Umsetzung der Pflicht sowie verschiedene Durchführungsbestimmungen genehmigt.
Die Einnahmenagentur hat mit zwei Rundschreiben erste, jedoch unzureichende und späte, Anleitungen zur Umsetzung gegeben.

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten erfolgten Klarstellungen erteilen sowie vor allem Anleitungen für die bereits mit 1. Juli 2018 verpflichtenden Anwendungsbereiche liefern.

Für die jeweilige technische Durchführung in Ihrem Buchhaltungs- und Fakturierungsprogramm wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Lieferanten.

 

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