Elektronische Rechnung – allgemeine Pflicht ab 1. Januar 2019 – Operative und technische Abwicklung
Wie bereits mit Rundschreiben vom 24. Juli 2018 mitgeteilt, wird mit 1. Januar 2019 die allgemeine Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen eingeführt .
Mit diesem Rundschreiben möchten wir:
i) einige praktische operative Hinweise erteilen,
ii) unseren Kunden, für welche wir die Buchhaltung im Haus führen, Informationen für die technische Abwicklung geben,
iii) Software-Lösungen anbieten, falls Kunden über unsere Software E-Rechnungen ausstellen möchten.
Grundsätzlich sind die wichtigsten Bestimmungen über die E-Rechnung, so wie in unserem oben erwähnten Rundschreiben erläutert, bisher bestätigt worden. In der Zwischenzeit sind jedoch verschiedene Klarstellungen und Abhandlungen in der Fachpresse veröffentlicht worden, ebenso sind einige gesetzliche Bestimmungen angepasst worden. Darüber werden wir Sie in einem weiteren Rundschreiben vor Jahresende informieren.