Covid-19 – Unterstützungsverordnung („decreto sostegni“) Staatlicher Verlustbeitrag bei Umsatzminderungen
Vor zwei Wochen hat die Regierung die seit Längerem angekündigte Unterstützungsverordnung erlassen , welche am 22. März in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält die erwarteten Beihilfen und verschiedene Fristaufschübe.
Für die kleinen und mittelgroßen Unternehmen mit Erlösen bis zu zehn Millionen Euro wird unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit ein Verlustbeitrag gewährt, der sich auf die Verminderung des durchschnittlichen Monatsumsatzes 2020 gegenüber 2019 um mindestens 30 % bezieht.
Zur Inanspruchnahme des Verlustbeitrages ist innerhalb 28. Mai ein eigener Antrag über die Einnahmenagentur einzureichen. Der Beitrag kann entweder als Steuerguthaben über den Vordruck F24 verrechnet werden oder er wird durch die Einnahmenagentur ausbezahlt.
Die Höhe des Beitrages ist jedoch äußerst bescheiden, weshalb man sich nicht eine allzu große finanzielle Unterstützung erwarten kann.