Covid 19 – Beihilfen durch das Land Südtirol
Das Land Südtirol stellt Unternehmen und Freiberuflern mit Tätigkeit in Südtirol zur Exis-tenzsicherung Beihilfen in Form von Verlustbeiträgen oder Zuschüssen auf Fixkosten zur Verfügung. Voraussetzung für die Beihilfen ist ein Umsatzrückgang von mindestens 30 % bis zum 31. März 2021. Der Höchstbetrag der Verlustbeiträge beläuft sich auf 10.000 Euro, jener für die Fixkostenzuschüsse auf 100.000 Euro. Die Berechnung ist äußerst aufwändig und komplex. Man kann nur für einen der beiden Zuschüsse ansuchen, weshalb abzuwägen ist, welcher der beiden Beiträge vorteilhafter ist.
Mit diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Bedingungen für die Beihilfen geben und Informationen über die eventuelle Abwicklung über unsere Kanzlei erteilen. Detailliertere Informationen können Sie der Webseite der Südtiroler Landesverwaltung entnehmen (https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/wirtschaft/foerderungen/covid-19-beihilfen-unternehmen.asp)