Coronavirus – Zuschüsse für Schutzausrüstung und Desinfizierung – elektronische Vormerkung bis 18. Mai

Das erste im März erlassene Paket mit Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft gegen die Corona-Pandemie „Cura Italia“ ist vor kurzem definitiv in Gesetz umgewandelt worden . Die Notverordnung sieht auch Zuschüsse für den Erwerb von Schutzausrüstung und Desinfizierung vor . Die Zuschüsse werden über die „Invitalia“ ausbezahlt, der Nationalen Agentur zur Anziehung von Investitionen, welche die entsprechende Ausschreibung vor einigen Tagen veröffentlicht hat . Die Ausschreibung sieht unter anderem eine Vormerkung vor, welche elektronisch zwischen 11. und 18. Mai erfolgen muss.

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