Coronavirus – Notverordnung der Regierung mit Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen – Aufschub Zahlungsfris-ten und andere Termine

Die Regierung hat mittels Eilverordnung ein erstes umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Unternehmen und Haushalte gegen die Coronavirus-Pandemie erlassen. Die Verordnung mit 127 Artikeln ist im Staatlichen Amtsblatt vom 17. März veröffentlicht worden und am gleichen Tag in Kraft getreten. Weitere Maßnahmen sollen noch folgen.
Die Maßnahmen betreffen im Wesentlichen fünf Bereiche:
• Gewährung zusätzliche Finanzmittel für das nationale Gesundheitssystem und den Bevölkerungsschutz;
• Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und Sicherung der Arbeitsplätze;
• Liquiditätsbereitstellung für die Banken;
• Fristaufschub für die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben;
• Unterstützungsmaßnahmen für bestimmte Wirtschaftszweige.
Nachfolgend in Stichworten die wichtigsten Maßnahmen für die Unternehmen (in Klammern jeweils der Artikel der Notverordnung).

 

Download Rundschreiben