Coronavirus – Neustart-Notverordnung DL 34/2020 Steuerbonus für Anpassung an Hygiene- und Gesundheitsvorschriften
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom 29. Mai 2020 erwähnt, ist in der Neustart-Verordnung („decreto rilancio“) ein Steuerbonus in Höhe von 60 Prozent für die Anpassung der Arbeitsumfelder und der Produktionsprozesse an die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften für Tätigkeiten mit Publikumsverkehr vorgesehen worden, und zwar für die im Jahr 2020 diesbezüglich getätigten Ausgaben .
Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen und amtlichen Klarstellungen sind bereits erlassen worden.
Über den zusätzlichen Steuerbonus für die Desinfizierung der Arbeitsräume und Geräte sowie für die Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung haben wir Sie bereits mit Rundschreiben vom 11. August 2020 informiert.