Coronavirus – Neustart-Notverordnung DL 34/2020 Aufschub von Zahlungsfristen – Steuerbonusse und andere Förderungen – Öko-Bonus 110 Prozent und zahlreiche andere Maßnahmen
Die Regierung hat kürzlich die sogenannte Neustart-Verordnung („decreto rilancio“) mit neuen Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft gegen den epidemiologischen Notstand veröffentlicht . Die Verordnung besteht aus 266 Artikeln (!!) und enthält eine fast unüberschaubare Anzahl von Bestimmungen. Sie betreffen unter anderem: Frist- und Zahlungsaufschübe, Steuerbonusse und andere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Freiberufler, Änderungen im Bereich der MwSt sowie Maßnahmen für die privaten Haushalte mit der Erhöhung des Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen auf 110 Prozent.
Es handelt sich hier um eine Eilverordnung, die bekanntlich binnen 60 Tagen vom Parlament ratifiziert werden muss und erfahrungsgemäß zahlreiche weitere Änderungen erfahren wird.
Wir haben die Änderungen nach Bereichen wie folgt zusammengefasst:
1) Aufschub von Zahlungsfristen
2) Bonusse und andere Förderungen für Unternehmen
3) IRAP und andere Maßnahmen für Unternehmen
4) Maßnahmen im Bereich der MwSt
5) Öko-Bonus und andere Maßnahmen für Privatpersonen und private Haushalte