Ausweitung Split Payment ab 1. Juli 2017 und sonstige Neuerungen im Bereich MwSt im D.L. Nr. 50/2017

Die Eilverordnung der Regierung über den Nachtragshaushalt ist am 15. Juni 2017 vom Parlament endgültig genehmigt worden. Wir haben über die wichtigsten Inhalte bereits in unserem Rundschreiben vom 15. Mai 2017 berichtet. Die in der Verordnung enthaltenen Steuerbestimmungen sind mit zahlreichen Änderungen genehmigt worden.

In diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die unmittelbar anwendbaren Neuerungen im Bereich der MwSt informieren, da interne Abläufe geändert und unter Umständen die Software angepasst werden muss. Die teilweise vorgesehenen Durchführungsbestimmungen sind noch nicht erlassen worden und amtliche Klarstellungen sind wie üblich noch ausständig.

Download Rundschreiben