Aufschub elektronische Rechnung für Treibstoff
Wie mit einer Pressemitteilung von gestern, 27. Juni 2018 mitgeteilt wurde, hat der Ministerrat eine Eilverordnung verabschiedet, mit welcher die ab 1. Juli 2018 vorgesehene Pflicht zur elektronischen Rechnung für den Verkauf von Benzin oder Diesel, der als Treibstoff für Fahrzeuge verwendet wird, auf den 1. Jänner 2019 aufgeschoben wird.