Digitale Vernetzung von POS-Geräten und Registrierkassen – erstmalige Anmeldung innerhalb 20. April 2026
Ab 2026 gilt für Unternehmen, die sogenannte Tageseinnahmen („corrispettivi“) erzielen und diese mit einer elektronischen Registrierkasse erfassen, eine neue Verpflichtung zur Verknüpfung der Registrierkassen mit sämtlichen elektronischen Zahlungssystemen (POS-Geräten). Die Grundlage für diese neue Regelung wurde mit dem Haushaltsgesetz 2025 eingeführt und soll laut Einnahmenagentur der Bekämpfung von nicht erklärten Umsätzen („scontrini in nero“) sowie der Digitalisierung der Umsatzübermittlung an die Steuerbehörde dienen. Vor kurzem wurde der entsprechende Web-Dienst auf der Homepage der Agentur freigeschalten. Die im Januar 2026 aktiven POS-Geräte müssen innerhalb 20. April 2026 gemeldet werden.