Haushaltsgesetz 2026: Neuerungen für Unternehmen und Freiberufler

Das mit 1. Jänner 2026 in Kraft getretenen Haushaltsgesetz für 2026 enthält auch dieses Jahr verschiedene Neuerungen im Steuerbereich, wenngleich diese weniger umfangreich als im letzten Jahr sind.
In den nächsten Wochen erwartet man sich im Rahmen verschiedener Veranstaltungen der Fachpresse und später durch Rundschreiben der Einnahmenagentur die ersten Klärungen der noch unklaren Punkte.
Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen und Freiberufler informieren, gegliedert nach folgenden Bereichen:
1) Begünstigungen und Beihilfen
2) Sonstige Neuerungen
3) Neuerungen im Bereich MwSt.
Die Neuerungen für Privatpersonen werden in einem getrennten Rundschreiben erläutert werden.

 

Download Rundschreiben