Digitales Domizil – Zertifizierte Email (PEC) – Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2025 ist für die im Handelsregister eingetragenen Verwalter von Gesellschaften die Pflicht zur Einrichtung und Hinterlegung einer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC) eingeführt worden , auch als „digitales Domizil“ bezeichnet. Aufgrund der bisherigen Auslegungen der Bestimmung durch die Handelskammern und die italienischen Notare galt die Pflicht in der Praxis nur für die neu gegründeten Gesellschaften und für Änderungsmeldungen bei Verwaltern bestehender Gesellschaften, obwohl das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) eine weitaus restriktivere Auslegung vertreten hat.
Nun wurde im Zuge einer kürzlich veröffentlichten Eilverordnung der Regierung die Bestimmung überarbeitet. Die Einrichtung des digitalen Domizils wird auf Alleinverwalter, beauftragte Verwalter oder den Vorsitzenden des Verwaltungsrates von Kapitalgesellschaften beschränkt und die Meldung ist verpflichtend bis 31. Dezember 2025 für alle betroffenen Gesellschaften vorzunehmen. Es wird auf jeden Fall eine eigene, persönliche PEC-Adresse verlangt.

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