Vordruck 770/2025 für das Jahr 2024: Abgabe bis 31/10/2025
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Steuererklärung der Steuersubstitute (Mod. 770) über die im Jahr 2024 ausgezahlten, quellensteuerpflichtigen Vergütungen sowie die einbehaltenen und abgeführten Quellensteuern bis Ende Oktober elektronisch zu versenden ist. Anzugeben sind auch bestimmte Erträge, bei denen keine Quellensteuern einbehalten wurden.