Pflichtversicherungen gegen Naturkatastrophen

Mit dem Haushaltsgesetz für 2024 wurden im Handelsregister eingetragene Unternehmen verpflichtet, eine Versicherung zur Deckung von Schäden an Anlagevermögen, welche durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsche, Steinschläge oder Erdbeben verursacht werden, abzuschließen. Ende Februar sind nun die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erlassen worden . Die Frist für den Abschluss der entsprechenden Polizzen wurde auf den 31. März 2025 festgelegt.

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