Einkommenssteuern: Vorab-Vergleich für die Jahre 2024 und 2025
Im Zuge der Steuerreform ist für Unternehmen und Freiberufler, für welche die sogenannten Zuverlässigkeitsindizes „ISA“ ausgearbeitet wurden und welche im Jahre 2023 nicht die Erlös-Schwelle von 5,16 Millionen Euro überschritten haben, die Möglichkeit eines Vorab-Vergleichs („concordato preventivo bi-ennale“) eingeführt worden. Ziel ist die viel beschworene Vereinfachung der steuerlichen Pflichten und – wie könnte es auch anders sein – gleichzeitig die freiwillige Aufdeckung einer erhöhten Steuergrundlage.