Steuerguthaben Industrie 4.0: Meldevordruck für Verrechnung genehmigt

Mit Rundschreiben vom 15. April 2024 haben wir Sie informiert, dass die Verrechnung der Steuergut-haben 4.0 für die Jahre 2023 und 2024 mit einer Notverordnung vorläufig ausgesetzt wurde. Das Industrieministerium hat nun den für die Verrechnung notwendigen Vordruck für die Voranmeldung der Investitionen 4.0 des Jahres 2023 und jene der Jahre 2024–2025 veröffentlicht , weshalb die Verrechnung über den Vordruck F24 nun wieder möglich ist. Die Meldung ist an den GSE zu versenden.

Download Rundschreiben