MwSt-Vorauszahlung bis Montag 27. Dezember 2022

Die MwSt-Vorauszahlung für 2022 ist wie üblich bis Dienstag, 27. Dezember 2022, zu entrichten. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt unverändert 88 Prozent. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie im Vorjahr, so auch für die elektronische Zahlung und die externe Verrechnung mit Guthaben aus anderen Steuern und Gebühren.

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