Energiekostenentlastung für Unternehmen (Strom und Gas)

Mit verschiedenen Notverordnungen sind in den letzten Monaten Bestimmungen zur Entlastung der gestiegenen Energiekosten für Unternehmen eingeführt worden. Die Entlastung besteht im Wesentlichen in der Gewährung von Steuergutschriften in Höhe von 10 bis 25 % auf die Energiekosten für elektrischen Strom und Gas. Vor einigen Tagen wurden die Beihilfen auch auf das 3. Quartal 2022 ausgeweitet . Mit diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen ein Überblick über die Beihilfen geben, welche durchaus auch für Klein- und Mittelunternehmen mit hohem Energieverbrauch von Interesse sind.

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