Covid 19 – Zweite Unterstützungsverordnung („decreto sostegni-bis“)

Ende Juli ist die sogenannte „zweite Unterstützungsverordnung“ („decreto sostegni bis“) vom italienischen Parlament definitiv genehmigt worden . Die Verordnung enthält neben neuen Verlustbeiträgen für Unternehmen und Selbständige auch zahlreiche Begünstigungen im Steuerbereich, Maßnahmen zur Förderung der Liquidität der Unternehmen (Stundung von Darlehen und Leasingraten) sowie Neuerungen für den Kündigungsschutz von Arbeitsverhältnissen und im Bereich der Sozialabgaben. Nachstehend möchten wir auf die wichtigsten Neuerungen im Steuerbereich in Stichworten eingehen.

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