Jahresgebühr für Vidimierungen für Kapitalgesellschaften (16.03.2021)
Wir erinnern daran, dass bis 16. März 2021 die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) die pauschale Jahresgebühr für die Vidimierung der Geschäftsbücher zu entrichten ha-ben. Sie gilt als Pauschalgebühr für die Vidimierung oder Abstempelung der Gesell-schaftsbücher (so z.B. Buch der Gesellschafter, der Hauptversammlungen, des Ver-waltungsrates oder des Überwachungsrates ). Sie betrifft auch Gesellschaften, die sich in Liquidation oder in einem Insolvenzverfahren befinden.